„Bundes-Notbremse“ von der Regierung beschlossen

Das Bundeskabinett wird das Infektionsschutzgesetz ändern.

13.04.2021, 10:09 Uhr
„Bundes-Notbremse“ von der Regierung beschlossen
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Die Bundesregierung hat bundesweit einheitliche Einschränkungen für Corona-Hotspots auf den Weg gebracht. Ab 12:30 Uhr wir Angela Merkel die Beschlüsse erläutern. Was wir bereits jetzt wissen, erfährst du hier.

Bundes-Notbremse: Bundesweit verbindliche Vorgaben

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten demnächst neue Regeln. Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Was in einem Gesetzesentwurf bereits für Verschärfungen geplant sind, darüber berichteten wir gestern. Bei der sogenannten „Bundes-Notbremse“ gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 05 Uhr. Diese wird allerdings nur in Kraft treten, wenn die Inzidenz zu stark angestiegen ist.

Bundesnotbremse beschlossen: Diese Regeln gelten jetzt Bundesnotbremse beschlossen: Diese Regeln gelten jetzt
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Die Pläne laut Gesetzesentwurf noch einmal in Kurzform:

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Kontaktbeschränkungen:
Angehörige aus einem Haushalt dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Maximal dürfen nur fünf Menschen zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 Jahren von der Regel nicht betroffen sind.

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Geschäfte: Alles Geschäfte außer Apotheken, Supermärkte, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte müssen geschlossen bleiben.

Schulen: Bei den Schulen gilt die Regelung, dass man als Schüler einen negativen Test vorweisen muss, damit man am Präsenz-Unterricht teilnehmen kann. Sobald die Inzidenz zu stark angestiegen ist, müssen die Schulen wieder geschlossen bleiben. Bei einer Inzidenz von 200 würde dann der Fall eintreten, dass die Schulen dicht machen müssen.

Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken dürfen nicht angeboten werden.

Kultur und Gottesdienste: Für Gottesdienste gelten die gerade bestehenden Regeln. Sämtliche Kultureinrichtungen dürfen nicht öffnen.

Firmen: Bei den Firmen gilt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nach wie vor Homeoffice ermöglichen müssen. Natürlich nur, wenn es der Beruf zulässt. Eine Testpflicht für Unternehmen soll auch eingeführt werden. Dabei soll in regelmäßigen Abständen immer wieder auf Corona getestet werden.

Restaurants: Speisen und Getränke zum Mitnehmen sind nach wie vor erlaubt. Vor Ort darf man nicht essen und trinken.

Sport: Die Fitnessstudios trifft es besonders hart. Sie dürfen nicht öffnen. Sport alleine und zuzweit ist aber erlaubt. Beim Profisport gilt die Regel, dass keine Zuschauer dabei sein dürfen.

Welche Regelungen letztendlich beschlossen werden, darüber berichten wir, sobald Bundeskanzlerin Angela Merkel ab 12:30 Uhr ihre Rede hält und die Öffentlichkeit weitere Informationen bekommen hat. Im Großen und Ganzen dürfte sie sich aber schon an dem bisher bekannten Entwurf orientieren.