„Clubhouse“: Abmahnung wegen Datenschutzverstößen

Die Trend-App wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) abgemahnt.

28.01.2021, 05:57 Uhr
„Clubhouse“: Abmahnung wegen Datenschutzverstößen
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Derzeit ist „Clubhouse“, eine App aus Kalifornien, in aller Munde. Bei der neuen Social-Media-App können Nutzer Räume erstellen, in denen sie sich mit ihren Freunden und anderen Nutzern unterhalten können. Das Besondere: Auch Promis sind auf der App unterwegs und als Nutzer hat man die Möglichkeit, mit den Promis aktiv ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen. Trotzdem scheinen die Nutzer die Wichtigkeit von Datenschutz und Datentransparenz komplett zu vergessen.

„Clubhouse“: Verstöße gegen den Datenschutz

Zugegeben, eine App, die es vor allem in der Corona-Zeit ermöglicht, sich mit vielen Menschen zu unterhalten, ohne sich an Abstandsregeln und sonstigen Beschränkungen halten zu müssen ist mehr als nur genial. Wie der Hype einfach bestätigt, kommt die App genau zur richtigen Zeit und wird von den Nutzern auf der ganzen Welt Tag und Nacht genutzt. Während die App aktuell nur für iPhone-Nutzer (iOS) zur Verfügung steht, arbeiten die Entwickler gerade auch an einer Version für Android. Doch in Deutschland scheint die App sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bemängelt, dass ein Impressum, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweise zum Datenschutz fehlen.

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So fehlt bis heute ein aktuelles Impressum mit einer Postanschrift und Informationen zum Betreiber. Ein Impressum für Webseiten und Apps ist in Deutschland per Gesetz Pflicht. Wie bereits erwähnt, fehlen auch die AGB, Hinweise zum Datenschutz und das was die App ganz besonders in den Fokus der Datenschützer rückt ist die Tatsache, dass die Betreiber von „Clubhouse“ sich das Recht einräumen, Kontaktdaten und Adressbücher der Nutzer verwenden zu dürfen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und könnte für das frische Unternehmen teure Bußgelder bedeuten.

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Denn die Betreiber der App dürfen in der EU nicht die Kontaktdaten aktiv nutzen, wenn die Nutzer hinter den Kontakten dem nicht ausdrücklich zustimmen. Falls du durch eine Einladung die Chance hast, „Clubhouse“ zu testen, solltest du dir auch darüber im Klaren sein, dass du von allen, die sich in einem Raum befinden, gehört werden kannst. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass jemand die Gespräche aufzeichnet und vervielfältigt. Auch, wenn es verboten ist.

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