Hohe Schulden bei Bushido: Rapper erwirkt Haftbefehl gegen Fler

Fler reagierte bereits mit einem eindeutigen Statement.

10.08.2023, 08:46 Uhr
Hohe Schulden bei Bushido: Rapper erwirkt Haftbefehl gegen Fler
IMAGO / Olaf Wagner
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Gegen den Rapper Fler liegt ein Haftbefehl vor. Er wurde von seinem ehemaligen Freund Bushido erzwungen. Seit 2004 steht es schon mehr als schlecht um das Verhältnis der beiden Musiker. Sie geraten seit Jahren immer wieder aneinander und nun scheint der Konflikt seinen Höhepunkt erreicht zu haben. 

Offenbar schuldet Fler Bushido Geld, doch er soll die Summe bisher nicht beglichen haben. Fler soll schon seit Jahren Geldprobleme haben. Bushido nutzte bereits im Herbst 2021 die Chance, sich über die Situation des Rappers lustig zu machen: "Muss jetzt schon die 29.000 Euro Fler-Lizenzen statt an ihn an das Finanzamt Potsdam überweisen, weil sie ihn gepfändet haben."

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Fler reagiert eindeutig

Damals reagierte Fler eindeutig und teilte ein Foto seiner Schmucksammlung mit den Worten: "Du denkst, ich hab Geld-Probleme, weil du von deinen LKA-Ermittlern was von einer 60k Finanzamt-Geschichte gehört hast...?" Nun hätte Fler allerdings eine Vermögensauskunft abgeben müssen. Dieser Forderung kam er bis dato nicht nach.

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"Auf Antrag des Gläubigers (Bushido) wird gegen den Schuldner (Fler) (...) die Haft angeordnet, um die Abgabe einer Vermögensauskunft (...) zu erzwingen, weil der Schuldner in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin am 09.05.2023 (...) trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne ausreichende Entschuldigung nicht erschienen ist", heißt es.

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Fler meldete sich bereits zu Wort und erklärte, dass er sich einfach nur etwas Zeit mit der Zahlung lassen wolle, um Bushido zu verärgern und eigentlich gar keine finanziellen Probleme habe. Es soll sich um Schulden in Höhe von ein „paar 10.000 Euro“ handeln. Für Fler ist bereits völlig klar, wieso Bushido gegen ich vorgeht: "Er tritt jetzt mit seinen Anwälten nach, weil er auf der Rap-Ebene verloren hat." Den Haftbefehl kann Fler noch abwenden, indem er dem Gerichtsvollzieher bis zum 6. September eine entsprechende Vermögensauskunft vorlegt.