Lockdown zu Ende: Erstes Bundesland macht komplett auf

Das erste Bundesland macht einen großen Schritt in Richtung Lockdown-Ende.

06.05.2021, 11:34 Uhr
Lockdown zu Ende: Erstes Bundesland macht komplett auf
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Schleswig-Holstein will als erstes Bundesland wieder raus aus dem Corona-Lockdown. Die 7-Tage-Inzidenz in dem Bundesland liegt stabil unter dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Am Dienstagabend lag die Inzidenz landesweit bei nur 54,5. Deswegen soll schon bald die Gastronomie öffnen dürfen und der Tourismus ins Land gelassen werden. Was alles sonst noch gelockert werden soll, erfährst du hier.

Schleswig-Holstein will den Lockdown beenden

Wie „Business Insider“ berichtet, hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch angekündigt, für Lockerungen im Bundesland zu sorgen. Wenn man die Infektionslage als „stabil oder sinkend“ bezeichnen kann, sollen die Lockerungen schon ab dem 17. Mai in Kraft treten.

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In einem internen Konzeptpapier, das „Business Insider“ vorliegt, sind folgende Lockerungsschritte aufgeführt:

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Wechselunterricht in Schulen: Sollten die Infektionszahlen weiter steigen, kann das örtliche Gesundheitsamt in Absprache mit den Landesbehörden schärfere Maßnahmen anordnen, um die Lage wieder in den Griff zu bekommen.

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Regelbetrieb bei Kitas (bei 7-Tage-Inzidenz unter 100): Wenn der Wert wieder nach oben schießt, wird der Regelbetrieb wieder eingeschränkt.

Kontaktbeschränkungen: Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Vereine und Jugendtreffs können sich draußen mit bis zu 20 Kindern treffen.

Private Treffen: Auch hier gibt es Lockerungen. Draußen darf man sich mit bis zu 10 Personen treffen.

Veranstaltungen (dürfen draußen stattfinden): Gruppenaktivitäten mit 25, Sitzungen mit 50, Märkte mit bis zu 100 und Versammlungen sowie Gottesdienste mit 250 gleichzeitigen Teilnehmern. Wenn man die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, gilt eine Testpflicht. Masken sollen der Situation angemessen getragen werden.

Freizeit- und Kultureinrichtungen können Außenbereiche öffnen: Überall, wo man keinen Abstand einhalten kann, gilt wieder die Testpflicht. Je nach Situation, soll man auch eine Maske tragen. Wenn man einen negativen Corona-Test vorweisen kann, soll man auch Ausflugsschiffe benutzen dürfen.

Kontaktintensiver Sport (draußen): Bis zu zehn Personen dürfen draußen kontaktintensiven Sport ausführen. Im Amateursport dürfen auch Wettkämpfe wieder stattfinden (ohne Zuschauer), wenn man Negativtests vorweisen kann. Freibäder dürfen auch mit entsprechenden Abstandsregeln Schwimmunterricht geben und auch Bahnenschwimmen wird wieder erlaubt.

Restaurants und Bars dürfen öffnen: Für den Außenbereich einer Gastronomie sollen dieselben Regeln gelten wie für Kontakte. In der Innengastronomie darf man mit Hygienekonzept, Testpflicht, Kontaktverfolgung bei einer Sperrstunde von 23 Uhr öffnen.

Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen: Gäste und Personal müssen allerdings wiederkehrend getestet werden.