Nach heftigen Protesten: Harter Rückschlag für Till Lindemann

Der Rammstein-Sänger ist mit seinem Vorhaben gescheitert.

18.08.2023, 11:49 Uhr
Nach heftigen Protesten: Harter Rückschlag für Till Lindemann
IMAGO / Gonzales Photo
Anzeige

Die Tour der Band Rammstein ist mittlerweile zu Ende. Wie es mit den Rockern weitergehen soll, ist nach den Ereignissen der letzten Wochen noch unklar. Gegen den Leader Till Lindemann wurden schwere Vorwürfe erhoben. Unter anderem ist von Machtmissbrauch und sexueller Nötigung die Rede. Es soll ein regelrechtes Castingsystem existieren, durch das man dem 60-Jährigen junge Frauen für sexuelle Zwecke zuführte.

Die Berliner Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf. Die meisten Frauen, die von sexuellem Missbrauch berichtet haben, erstatteten allerdings keine Anzeige und wandten sich lediglich an die Öffentlichkeit. Die Behauptungen konnten jedoch noch nicht bewiesen werden. Deshalb gilt für den Sänger auch weiterhin die Unschuldsvermutung. 

„Bitte hör auf“: Neue schwere Vorwürfe gegen Till Lindemann erhoben „Bitte hör auf“: Neue schwere Vorwürfe gegen Till Lindemann erhoben
Anzeige
IMAGO / Beautiful Sports

Anwälte ziehen Unterlassungsantrag zurück

Am Rande der Rammstein-Konzerte kam es zu heftigen Protesten. Auf der Plattform „Campact“ wurde in einer Petition von 78.000 Menschen die Absage der Konzerte in Berlin gefordert. Trotz sämtlicher Bemühungen blieben die Kritiker erfolglos. Lindemanns Anwälte wollten jedoch vor Gericht gegen die Plattform vorgehen. „Der Rammstein-Sänger Till Lindemann soll junge Frauen bei Konzerten reihenweise und systematisch sexuell missbraucht haben“, war auf der Plattform zu lesen.

Anzeige

Lindemann wollte diesen und ähnliche Sätze verbieten lassen. Die Unterlassungsforderung wurde nun jedoch wieder zurückgezogen, da das Berliner Landgericht andeutete, dass Lindemann vor Gericht erfolglos bleiben würde. Campact erklärte, man wolle sich „die Verwendung klarer Worte nicht verbieten lassen“. 

Anzeige

In einem Schreiben des Landgerichts heißt es, die Worte "sexueller Missbrauch" dürften vor dem Hintergrund der "unstreitigen sexuellen Kontakte des Antragstellers im Zusammenhang mit seinen Konzerten" als zulässige Meinungsäußerung gewertet werden. Lindemanns Anwälte begründeten den Rückzug des Unterlassungsantrags mit der Tatsache, dass das angestrebte Verbot keine Relevanz mehr habe, die die Konzerte „längst vorbei“ seien.