Neues „Gassi-Gesetz“: Welche Strafen Hundehaltern jetzt drohen

Die „Tierschutz-Hundeverordnung 2022“ legt unter anderem fest, wie oft ein Hund ausgeführt werden muss.

30.04.2022, 11:59 Uhr
Neues „Gassi-Gesetz“: Welche Strafen Hundehaltern jetzt drohen
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Die Hundehaltung wird komplett neu geregelt. Wie lange und in welcher Form ein Gassi-Gang stattzufinden hat, wie der Hund gehalten wird oder der Umgang mit Welpen – alles wird reglementiert.

Was nach Zwängen und Maßregelungen der Tierhalter aussieht, soll einem effektiveren Schutz unserer vierbeinigen Mitbewohner dienen. Die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner sagte einst:“ Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden." Die Bundesregierung hat infolgedessen die Auflagen zur „Tierschutz-Hundeverordnung 2022“, so der amtliche Name, ins Leben gerufen. Diese bestimmen nun aufs Genauste die Interaktionen zwischen Mensch und Hund.

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Im Einzelnen müssen sich die Hundehalter nun einer Anzahl von Regelungen und Vorschriften unterziehen, die zum Teil sogar Zeiten und bauliche Gegebenheiten detailliert beschreiben. So muss ein erwachsener Hund mindestens zweimal eine Stunde pro Tag ausgeführt werden. Innerhalb der Wohnung muss ihm der Blick ins Freie gewährt werden. Zusätzlich müssen Hunde ausreichenden Kontakt zu Artgenossen erhalten, es sei denn, es ist ihnen gesundheitlich nicht möglich.

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Hohe Geld- und Freiheitsstrafen

Auch Hundezüchter müssen sich den neuen schärferen Regeln fügen. Hier müssen Welpen ausreichende Kontakte zu Menschen erhalten, das Personal darf maximal drei Würfe auf einmal betreuen und der Umgang mit den Welpen soll mindestens vier Stunden pro Tag nicht unterschreiten. Alle Regeln treffen auf gewerbliche Züchter und Privatpersonen gleichermaßen zu. Stachelhalsbänder, die Anbindehaltung und schmerzhafte Erziehungsmethoden sind grundsätzlich verboten.

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Demjenigen, der gegen die neuen Gesetze und Richtlinien verstößt, drohen durch das nachgeschärfte Tierschutzgesetz nach §17 TierSchG, teils drakonische Strafen. Misshandlungen können mit Geld oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das gilt ebenso für denjenigen, der seinen Hund tötet, nicht füttert oder verwahrlosen lässt. Zuwiderhandelnden werden zukünftige Tierhaltungen komplett verboten.

Wer Hunde aussetzt, wie leider so oft an Autobahnen zu beobachten ist, Hunde stiehlt oder mit ihnen Hehlereigeschäfte betreibt, kann bis zu 25.000€ Geldstrafe bezahlen. Und diejenigen, die tierpornographisches Material erstellen oder vertreiben werden nun nach §184a mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft.