Pflicht ab 2024: Millionen Autofahrer müssen sich umstellen

Nächstes Jahr kommt ein neues Gesetz zum Tragen, welches Autofahrer kennen sollten.

24.09.2023, 01:59 Uhr
Pflicht ab 2024: Millionen Autofahrer müssen sich umstellen
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Sicherheit geht vor; das hat auch die EU erkannt. Die Gesetzgeber in Brüssel haben sich Regularien einfallen lassen, die das Fernziel von „Vision Zero“ in greifbarere Nähe rücken soll. Gemeint damit ist die Vorstellung der europäischen Politiker, bis zum Jahr 2050 keine Verkehrstote mehr beklagen zu müssen.

Neben den vielen neuen Regularien, die speziell Fahranfänger und ältere Menschen betrifft, sind auch die Fahrzeughersteller von der EU in die Pflicht genommen worden. Dabei ist einiges an Klärung nötig, denn die kryptischen Erklärungen sind nicht immer leicht verständlich. Seit dem 6. Juli 2022 müssen komplett neu konzipierte Fahrzeuge Sicherheitssysteme serienmäßig verbaut haben, die nicht nachträglich vom Kunden aus der aufpreispflichtigen Liste geordert werden müssen.

Alle Autofahrer betroffen: Neue Pflicht gilt ab dem 7. Juli Alle Autofahrer betroffen: Neue Pflicht gilt ab dem 7. Juli
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Verpflichtende Sicherheitsfeatures für Neuzulassungen

Als weiterer Termin gilt der 7. Juli 2024. Ab dann müssen auch alle Neuzulassungen mit den Sicherheitssystemen ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um Sicherheitsfeatures, die sowohl in der Lage sein sollen, Unfälle zu vermeiden, als auch eine Dokumentation ermöglichen sollen, das Fahrzeug quasi durch eine Blackbox „auszulesen“. Für die Sicherheitseinrichtungen sieht die EU künftig folgende Einbauten vor:

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  • Geschwindigkeitsassistent

Der intelligente "Speed Assistent (ISA)" soll Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen und optisch und akustisch warnen, falls es eine Übertretung gibt. Sogar das Fahrzeug ab der Höchstgeschwindigkeit abzuregeln soll möglich sein.

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  • Müdigkeitswarner

Hier sollte die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr überprüft und gegebenenfalls korrigierend eingewirkt werden. Der körperliche Zustand, die Fahrmuster und das allgemeine Verhalten soll damit analysiert, und gezielt gewarnt werden, falls es zu Ausfällen kommt.

  • Notbremsassistent

Dieses System ist bei vielen Fahrzeugen bereits seit Jahren serienmäßig an Bord. Hier soll der maximale Bremsdruck aufgebaut werden, in Notfallsituationen, die vom System selbstständig erkannt werden.

  • Notfall-Spurhalteassistent

Der Notfall-Spurhalteassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das Warnen und die Fahrtrichtung korrigieren sollte, wenn unbeabsichtigt die Fahrspur verlassen wird.

  • Notbremslicht

Auch dieses Feature ist bei modernen Autos oft serienmäßig verbaut. Bei einer unplanmäßigen Bremsung oder auch bei starkem Bremsdruck leuchtet das Bremslicht deutlich heller auf oder flackert. So soll der folgende Verkehr deutlicher gewarnt werden.

  • Rückfahrassistent

Hier sollen Verkehrsteilnehmer, wie auch Fußgänger oder Radfahrer, die sich hinter dem Auto oder im toten Winkel befinden, rechtzeitig erkannt werden. Dabei können sowohl optische Systeme von den Parkassistenten übernommen werden als auch Ultraschallsysteme, die ebenfalls bei den Einparkhilfen zum Einsatz kommen.

  • Alkoholempfindliche Wegfahrsperre

Hier soll der Einbau einer standardisierten Schnittstelle vorgeschrieben werden, an die ein Kontrollgerät angeschlossen werden kann, das den Alkoholgehalt misst und eine Wegfahrsperre aktivieren kann.

Beim Kauf eines Neuwagens sollte man demnach darauf achten, dass alle Systeme vorhanden sind. Eine verpflichtende Nachrüstung für ältere Pkws ist bisher nicht geplant.